Beförderungserschleichung
Kein Ticket? Das kostet!
Strafen für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis:
Verstoß | Strafe |
---|---|
Fahren ohne gültigen Fahrausweis | 60 € (erhöhtes Beförderungsentgelt) |
…wenn eine Anzeige erfolgt | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr |
Mit falschem Fahrschein gefahren | 60 € |
Mit abgelaufenem Ticket gefahren | 60 € |
Hund ohne Fahrschein mitgenommen * | 60 € |
Fahrrad ohne Fahrschein mitgenommen * | 60 € |
Ohne Fahrausweis fahren, wenn Fahrausweis grundsätzlich vorhanden (z. B. Monatskarte oder Jahreskarte zu Hause vergessen) |
keine Strafe, aber Bearbeitungsgebühr wird fällig (Höhe = 10 €) und Fahrschein muss innerhalb von 24 Stunden nachgereicht werden. |
Frist zum Nachreichen des Fahrscheins nicht eingehalten | 60 € |
* wenn Fahrschein erforderlich war
Eine Beförderungserschleichung beinhaltet das vorsätzliche Fahren ohne gültigen Fahrschein. Ein Einzelticket ist im Grunde nicht teuer, dennoch ist das Fahren ohne Fahrschein bzw. die Beförderungserschleichung kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, welcher sogar eine Freiheitsstrafe folgen kann.
Was es mit dem Erschleichen einer Leistung auf sich hat, mit welchen Folgen Sie rechnen müssen und wann Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen müssen, erörtern wir im folgenden Artikel.
Quelle: Busgeldkatalog.org
Wer bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bei einer Kontrolle keine gültige Fahrkarte vorweisen kann, muss in der Regel ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Dieses beläuft sich auf mindestens 60 Euro. Wiederholungstäter müssen zum mit einer Anzeige rechnen.
Quelle: Busgeldkatalog.org
Der Gesetzgeber bewertet das Fahren ohne gültigen Fahrschein gemäß § 265a StGB als Erschleichen von Leistungen. Für diese Straftat kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.
Quelle: Busgeldkatalog.org
Beim Fahren ohne Fahrausweis handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Kommt die Beförderungserschleichung zur Anzeige, kann diese vor Gericht verhandelt werden. Es drohen dann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Zudem verlangen die Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro.
Möglich ist auch das Aussprechen eines Hausverbots.
Wird ein Fahrgast dann erneut erwischt, kann sogar der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt sein. Dann wäre es besser die Strecke als Radfahrer oder Fußgänger zu bestreiten
Quelle: Busgeldkatalog.org
Der Monatsfahrschein liegt auf dem Küchentisch? Der Fahrscheinautomat in der Straßenbahn nimmt Ihre Münzen nicht, das Stempelgerät funktioniert nicht korrekt oder der Akku des Handys ist leer, sodass das mobile Ticket nicht vorgezeigt werden kann? Es gibt die verschiedensten Umstände, weshalb Sie auf einmal ohne Fahrschein vorm Kontrolleur stehen können. Nicht immer liegt aber die Straftat „Fahren ohne gültigen Fahrausweis“ vor.
Um den Tatbestand des „Erschleichens“ zu erfüllen, muss das Fahren mit Absicht, also mit zielgerichtetem Willen erfolgen. Außerdem muss dem Transportunternehmen dadurch ein Vermögensschaden entstehen.
Haben Sie lediglich den Dauerfahrschein zuhause vergessen, ist der § 265a StGB nicht erfüllt, da dem Verkehrsbetrieb im eigentlichen Sinne kein finanzieller Schaden entstanden ist. Die in Anspruch genommene Fahrt wurde im Vorfeld bereits gezahlt. Nicht erfüllt wurde dagegen die Pflicht zum Mitführen vom Fahrschein. Diese Pflicht gilt nach gängiger Rechtsprechung als zulässig. Sie dient der Beweiserleichterung. Fahrgäste weisen dadurch nach, dass sie die Beförderung bezahlt haben. Entsprechend brauchen die Verkehrsbetriebe nicht zu beweisen, dass die Fahrt unrechtmäßig angetreten, also nicht bezahlt wurde.
Ein strafwürdiges Fahren ohne gültigen Fahrausweis nach § 265a StGB ist folglich immer dann gegeben, wenn ein Fahrgast vorsätzlich ohne Ticket in ein öffentliches Verkehrsmittel steigt, mit dem Ziel, sich eine kostenlose Beförderung zu erschleichen.
Quelle: Busgeldkatalog.org
Wer bei einer Kontrolle einen falschen bzw. ungültigen Fahrschein vorzeigt oder auf sonstige Weise (z. B. Lügen) versucht, sein Fehlverhalten zu vertuschen, macht sich unter Umständen des Betrugs schuldig. Außerdem kann auch eine Urkundenfälschung vorliegen, wenn versucht wird, den Fahrschein zu manipulieren.
Quelle: Bussgeldkatalog.org
Das Fahren ohne Fahrausweis wird nicht immer direkt zur Anzeige gebracht. Bei Ersttätern sind viele Verkehrsunternehmen kulant und fordern nur das erhöhte Beförderungsentgelt. Bei Wiederholungstätern ist eine Anzeige aber sehr wahrscheinlich. Grundsätzlich steht es jedem Verkehrsbetrieb frei, wie er mit Schwarzfahrern verfährt. Einige verfolgen dabei eine Null-Toleranz-Politik und bringen jeden Vorfall zur Anzeige.
Die strafrechtliche Verfolgung vom Fahren ohne Fahrschein erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag. Nur wenn ein besonderes öffentliches Interesse gegeben ist, werden die Behörden selbstständig tätig.
Quelle: Busgeldkatalog.org
Wird ein Fahrgast auf frischer Tat erwischt, nehmen die Kontrolleure zunächst die Personendaten auf. Insbesondere die Adresse ist wichtig, um den folgenden Schriftverkehr zu ermöglichen. Kann sich der Fahrgast nicht ausweisen, wird die Polizei hinzugezogen, um die Personalien festzustellen.
Quelle: Busgeldkatalog.org
In öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Fahrgäste in der Regel darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt gefordert wird, wenn kein gültiges Fahrticket vorliegt. Das Fahren ohne Fahrschein kostet gegenwärtig 60 Euro.
Rechtsgrundlage bilden beim sonstigen öffentlichen Verkehr § 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB). Entscheidend können auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderungsbetriebs sein.
Im § 9 VO-ABB heißt es:
Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er
- sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
- sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
- den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Abs. 3 entwertet hat oder entwerten ließ oder
- den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt.
Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter den Nummern 1 und 3 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.
Beim erhöhten Fahrpreis bzw. dem erhöhten Beförderungsentgelt handelt es sich um eine zivilrechtliche Forderung. Es ist also nicht mit einem Bußgeld zu verwechseln. Trotz Zahlung des Betrags können weitere strafrechtliche Maßnahmen folgen.
Quelle: Busgeldkatalog.org
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können von einem Verkehrsunternehmen aufgrund von Fahren ohne gültigen Fahrausweis nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts gezwungen werden. Begründen lässt sich dies durch die beschränkte bzw. nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit.
Im Alter zwischen sieben und 18 Jahren müssen grundsätzlich die Eltern einem Beförderungsvertrag zustimmen, damit dieser rechtswirksam ist. Wird allerdings der Schulweg regelmäßig mittels öffentlichen Nahverkehrs beschritten, kann von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden. Unabhängig davon ist allerdings die Verfolgung der Beförderungserschleichung gemäß Jugendstrafrecht.
Quelle: Busgeldkatalog.org
Beim Fahrer kann häufig ein Ticket nachgelöst werden. Ist das nicht möglich, muss dies an der nächsten Umsteigestation erfolgen. Sie dürfen sich allerdings in einer solchen Situation nicht einfach einen Platz suchen und auf eine Kontrolle warten. In diesem Fall gelten Sie als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis.
Haben Sie sich für ein mobiles Ticket entschieden, ist es Ihre Aufgabe, als Fahrgast dafür zu sorgen, dass Sie den elektronischen Fahrschein auch vorzeigen können. Entsprechend ist es ratsam, für ausreichend Ladung beim Akku zu sorgen und das Ticket auch ohne Internetverbindung aufrufen zu können.
Quelle: Busgeldkatalog.org
Häufig werden Fahrgäste zu Fahrgästen ohne Ticket, wenn diese ihre Monatskarte vergessen haben. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, die Fahrkarte innerhalb von 24 Stunden beim Verkehrsbetrieb vorzuzeigen. Dann wird kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro ist aber dennoch zu leisten.
Der Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle der Fahrpreis bezahlt war, gelingt allerdings nur, wenn das Ticket auf den Fahrgast personalisiert ist. Übertragbare Abo-Karten werden in der Regel nicht akzeptiert. Das gilt auch für Einzelfahrscheine, welche im Moment der Kontrolle nicht aufgefunden werden konnten. Für die Verkehrsunternehmen fahren Sie dann ohne gültiges Ticket.
Quelle: Busgeldkatalog.org