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Fundsachen
Im Bus bleibt immer mal etwas liegen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Handy, der Regenschirm oder die Tasche bei uns auf Sie wartet, dann nutzen Sie bitte das untenstehende Formular.
Fundsachen-Formular
Je detaillierter Sie uns den verlorenen Gegenstand beschreiben, desto schneller können wir prüfen, ob der Gegenstand bei uns abgegeben wurde.
Telefonische Anfragen können wir aus organisatorischen Gründen leider nicht beantworten.
Beförderungsbedingungen §13 Fundsachen
Fundsachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich dem Betriebspersonal abzuliefern. Eine Fundsache wird an den Verlierer durch das Fundbüro des Unternehmens gegen Zahlung eines Entgelts in Höhe von 10 Euro für die Aufbewahrung und Bearbeitung zurückgegeben. Sofortige Rückgabe an den Verlierer durch das Betriebspersonal ist zulässig, wenn er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen kann.